Gesellschaft für Werdenberger Geschichte und Landeskunde

Direkte Demokratie seit 1848? – Denkste!

19.04.2018

Immer wieder mal wird die direkte Demokratie als Leistung der Bundesverfassung von 1848 gefeiert. Die Wahrheit ist eine ganz andere.

Die Väter der schweizerischen Bundesverfassung von 1848 wollten vor allem das: das Land nach dem Sonderbundskrieg von 1847 versöhnen, bundesstaatliche Strukturen aufbauen, die individuellen Freiheitsrechte verankern und das schwierige Verhältnis zwischen Bund und Kantonen regeln. Demokratie oder gar direkte Demokratie waren in den Debatten kein Anliegen, im Gegenteil. Die im Krieg siegreichen Liberal-Radikalen, die auch die Verfassung prägten, waren mehrheitlich Gegner der direkten Demokratie. Das Volk hielten sie für zu ungebildet und zu konservativ. Das Wahlrecht war beschränkt – direkte Demokratie kam später, sehr viel später. Die Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums 26 Jahre später, der Volksinitiative 43 Jahre später und des Frauenstimmrechts 123 Jahre später! 

Auch der Kanton St.Gallen brauchte nach 1848 viel Zeit und durchlebte viele Erschütterungen, bis man zu einem pfleglichen Miteinander fand. Hinschauen, was und wie es wirklich war, bringt Überraschungen – und ist gerade in Fake-News-Zeiten von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In den WERDENBEGER GESCHICHTE|N 1 wird genau hingeschaut. Sie erscheinen Mitte Juni 2018.

HJR